ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Infos

 

Zuchtvoraussetzungen ÖKV betreute Rassen

Sehr geschätzte Züchter!

Mit Anfang September 2022 musste der Österreichische Kynologenverband dem zuständigen Gesundheitsministerium eine Evaluierung des ÖKV-Projektes "Konterqual" vorlegen.

In das überarbeitete Projekt sind nicht nur Änderungen bei den clubbetreuten sondern auch bei den direktbetreuten Rassen des ÖKV eingeflossen. Die Änderungen wurden Großteils über Vorschlag von kompetenten Veterinärmedizinern aber auch anderer Personen (vor allem Züchter) vorgenommen und bei der ÖKV-Vorstandssitzung am 31.08.2022 beschlossen.

Die geänderten Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen treten am 01.01.2023 in Kraft. In der fast 4-monatigen Übergangsfrist sollte darauf hingearbeitet werden, dass spätestens mit dem Inkrafttreten der Änderungen alle Vorgaben umgesetzt werden. Eine frühere Anpassung ist natürlich wünschenswert und kommt unseren Hunden zugute.

Auf der Homepage des ÖKV können die neuen Zuchtvoraussetzungen des ÖKV für vom ÖKV direkt betreute Rassen unter Referate/Zuchtbuchreferat eingesehen werden (alle Änderungen sind in Rotschrift dargestellt).

Josef Koren
Zuchtbuchreferent

 

In Memoriam Hans Müller

This is with a profound sadness that we have been informed of Hans Müller (CH) passing away on September 8, 2022.  Besides his function as an FCI International Judge, as a Board member and President of the Swiss Kennel Club (SKG), Hans Müller was the FCI President from 1984 until 2013, and to date the only President of Honour of the FCI, a unique and well-deserved title. 

Hans was a charismatic person, with a true spirit of positive leadership, a real gentleman with impressive human approach.  

On behalf of the FCI President, Dr Tamas Jakkel, the whole FCI General Committee members, the whole FCI Staff and in my personal name, I would like to express the entire FCI family’s condolences to Hans’ family, his lovely wife Evelyn, and his grand-children.

An immense personality, a “character” as he used to say, left us.  May he rest in peace.

Dear Hans, thanks for everything you have done for us and for the FCI.


Y. De Clercq
FCI Executive Director

Rücktritt - Kooptierung

Rücktritt von ÖKV Vizepräsidentin Margit Brenner

In der ÖKV Vorstandssitzung vom 31. August 2022 hat Margit Brenner aus privaten Gründen die Zurücklegung aller ÖKV Vorstandsfunktionen bekannt gegeben. Wie sie selbst betonte, fiel ihr dieser Schritt nicht leicht, war aber aufgrund privater Umstände unumgänglich geworden. Sie dankte für die friktionsfreie Zusammenarbeit mit allen ehemaligen und gegenwärtigen Vorstands- und Büromitgliedern und wünschte der österreichischen Kynologie viel Erfolg.

Margit Brenner hat zwar ihre offiziellen Funktionen zurückgelegt, wird aber dem Hundewesen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung auch zukünftig zur Verfügung stehen. Sie sieht in Zukunft ihre Aufgabe in der Weitergabe des kynologischen Wissens um den Hund an die nächsten Generationen und in der Unterstützung der Form-wertrichterausbildung.

In Anerkennung der außergewöhnlichen Verdienste von Margit Brenner werden wir anlässlich der ordentlichen ÖKV Generalversammlung 2023 eine besondere Ehrung vorsehen und unserer Margit die ÖKV Ehrennadel in Gold mit Diamanten verleihen. Diese Ehrung ist bisher nur der Vorgängerin von Margit Brenner als Richterreferentin, Frau Ida Elisabeth Bublik, im Jahre 1991 zu Teil geworden.

Eine ausführliche Würdigung von Margit Brenner bringen wir in der Oktober Ausgabe des Verbandsorganes „Unsere Hunde“.

Der ÖKV Vorstand hat einstimmig Präsident Dr. Kreiner mit der Führung des Richterreferates betraut.

 

Kooptierung von Mf. Mag. Ita in den ÖKV Vorstand

Der Vorstand des ÖKV hat in seiner Sitzung am 31. August 2022 Mf. Mag. Philipp Ita in den Vorstand des ÖKV kooptiert. Mag. Ita wird für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit und damit die Positionierung des ÖKV zuständig sein.

Als Rechnungsprüfer ist er bereits seit Jahren sehr intensiv engagiert, mit dem ÖKV eng vertraut und ist auch dem Vorstand und einer Vielzahl an Mitgliedern bestens bekannt.

Er ist seit 2016 Präsident des Österr. Vereins für Große und Kleine Münsterländer, sowie Vizepräsident der beiden Weltverbände Kleine Münsterländer International und Große Münsterländer International. Seit 2015 ist Ita darüber hinaus Leistungsrichter für Vorstehhunde und seit mehreren Jahren fortgeschrittener Formwertrichteranwärter.

Seine Fähigkeiten in der praktischen Arbeit mit Hunden hat er durch das erfolgreiche Führen von Vorstehhunden bei den höchstrangigen Prüfungen unter Beweis gestellt und brachte ihm mit 7 erfolgreichen Antritten bei Vollgebrauchsprüfungen auch den Titel eines Meisterführers des ÖJGV ein.

Philipp Ita ist 50 Jahre alt und Familienvater.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen ihm viel Erfolg!

 

Internationaler Jugend & Veteranen-Schönheitschampionstitel der FCI

Anlässlich seiner Online-Sitzung von 3.-4.September 2020 beschloss der FCI-Vorstand, zwei neue internationale Schönheits-Championstitel zu schaffen, für alle Hunderassen (mit oder ohne Arbeitsprüfung), die in Übereinstimmung mit dem Ausstellungsreglement der FCI in der Jugend (von 9 bis 18 Monaten) oder Veteranenklasse (ab 8 Jahren) bei internationalen Ausstellungen mit CACIB gemeldet sind:

C.I.B.-J      - Internationaler Jugend-Schönheitschampion

C.I.B.-V    - Internationaler Veteranen-Schönheitschampion

 

Internationaler Jugend-Schönheitschampion:

  • 3 internationale "Jugend"-Urkunden (d.h. 3 "vorzüglich1" in der Jugendklasse), die bei internationalen Ausstellungen der FCI mit CACIB ab dem 1. August 2022
  • in 3 verschiedene Ländern
  • unter 3 verschiedenen Richtern vergeben wurden

Internationaler Veteranen-Schönheitschampion

  • 3 internationale "Veteranen"-Urkunden (d.h. 3 "vorzüglich1" in der Veteranenklasse), die bei internationalen Ausstellungen der FCI mit CACIB ab dem 1. August 2022
  • in 3 verschiedene Ländern
  • unter 3 verschiedenen Richtern vergeben wurden

die Einreichung dieser Titel erfolgt ausschließlich über die nationalen Verbände der FCI. 

FORMULAR download

 

Änderung des Tierschutzgesetzes

Verbot des Scherens der Vibrissen

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 7 Liste der verbotenen Eingriffe das Verbot des Scherens der Vibrissen hinzugefügt. Damit ist zukünftig auch das Ausstellen von Hunden mit geschorenen Vibrissen verboten. Dieses Verbot tritt mit 1. September 2022 in Kraft und betrifft ab diesem Zeitpunkt alle Hundeshows in Österreich.

In Memoriam Rafael de Santiago

Die FCI möchte die sehr traurige Nachricht über den gestrigen Tod von Rafael de Santiago übermitteln.

Rafael hat dem FCI-Vorstand jahrzehntelang in verschiedenen Funktionen wie Schatzmeister, Vizepräsident und von 2013 bis 2019 auch als Präsident gedient.

Unser tief empfundenes Beileid gilt allen, die um diesen großartigen Mann trauern, der sein Leben unermüdlich der Welt der Kynologie gewidmet und der FCI treu und mit Leidenschaft gedient hat.

Bitte senden Sie auf seinen letzten Wunsch keine Blumen, sondern spenden Sie im Gedenken an Rafael an den UKU-Fonds.

Möge er in ewigem Frieden ruhen.

Im Namen des FCI-Vorstands

Yves de Clercq
FCI-Geschäftsführer

Österr. Jugend- und Veteranenchampion

Da wir in diesem Jahr von einem einigermaßen normalen Ausstellungsjahr mit genügend Ausstellungen ausgehen, gilt ab 1. Juli 2022 wieder die Regelungen, dass für den Österreichischen Jugendchampion und den Veteranenchampion 3 Anwartschaften benötigt werden.

Jugendchampion: 3 x Jugendbester oder 2 x Jugendbester und ein CACA kann in der Zwischen-, Offenen- oder
Gebrauchshundeklasse bis 24 Monate erworben werden.

Veteranenchampion: 3 x Veteranensieger in der Veteranenklasse.

Heidi Kirschbichler
Ausstellungsreferentin

Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Durch die NÖ Landesregierung (NÖ LR) wurde im Mai 2022 ein Änderungsentwurf zu NÖ Hundehaltegesetz zur Begutachtung verschickt. Ziel des Gesetzes ist laut NÖ LR Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen von Menschen und anderen Tieren durch Hunde hintanzuhalten.

Als Maßnahmen sind u.a. vorgesehen:

  • Hundehaltung soll erst ab dem vollendeten 16 Lebensjahr möglich sein
  • Meldepflicht für alle Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde
  • Verpflichtende Information für Halterinnen und Halter von Hunden ohne erhöhtem Gefährdungspotential vor der Aufnahme einer erstmaligen Hundehaltung
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
  • Normierung, dass für auffällige Hunde gemäß § 3 bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen nochmals der Nachweis der erforderlichen erweiterten Sachkunde erbracht werden muss
  • Einführung des „NÖ Hundepasses“
  • Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von 3 Hunden in einem Haushalt

In einer Reihe von Verordnungsermächtigungen soll die NÖ LR ermächtigt werden, wesentliche Durchführungsbestimmungen festzulegen.

Die Gesetzesmaterialien finden Sie auf der Homepage der NÖ LR unter dem Link:

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Hundehaltegesetz_Aenderung.html

Bis 7. Juni 2022 haben auch Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Richten Sie diese bitte per E-Mail an post.begutachtung@noel.gv.at.

Der ÖKV als Dachverband für das österreichische Hundewesen wird jedenfalls eine entsprechende Stellungnahme einbringen.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Stellungnahmeverfahren

Laut Kurzinformation sollen nachstehende Ziele durch diese Novelle erreicht werden:

  • Verbesserter Tierschutz durch Verbote und Beschränkung von Tötungsarten
  • Stärkung der Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen
  • Tierhalteverbot umfasst künftig auch die Betreuung von Tieren
  • Weiters soll eine rechtliche Grundlage für eine Zusammenführung der Heimtierdatenbank mit Datenbanken der Länder und Gemeinden geschaffen werden. 
  • Es soll gesetzlich verankert werden, dass das Scheren der Vibrissen beim Hund einen verbotenen Eingriff darstellt.
  • Darüber hinaus sollen Ausnahmen für die Weitergabe von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sowie kupierten Hunden klargestellt und die Bewerbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten werden.
  • Die Bestimmungen für den (Online)-Handel mit Tieren sollen überarbeitet und damit im Vollzug bestehende Probleme beseitigt werden.
  • Durch die vorgesehene Ermächtigung der Behörde, Auskunft über bestimmte Daten von Telekommunikations dienstleistern zu verlangen, sowie die Ausdehnung der Strafbarkeit auf Auslandstaten, soll die Ahndung von Verwaltungsübertretungen effektiver gestaltet werden.

Der ÖKV wird bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 01. Juni 2022 eine Stellungnahme abgeben und diese auch auf der ÖKV Homepage veröffentlichen. Falls auch Sie an diesem Begutachtungsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie Ihre Anregungen an veterinaerlegistik@gesundheitsministerium.gv.at und an  https://www.parlament.gv.at/PAKT/BEST zu senden.

Link zu den Unterlagen: Gesetzesentwurf

FCI Agility WM 2022

FCI-GC Zustimmung zum Antrag auf Übertragung der Ausrichtung AWC 2022 nach Österreich

 

 

 

Hunde aus der Ukraine

Liebe FCI-Mitglieder und Vertragspartner (NCOs)!
Liebe Züchter und Hundebesitzer!

Aufgrund des Konflikts in der Ukraine mussten viele ukrainische Züchter und Besitzer ihr Land mit ihren Hunden verlassen, manchmal mit neugeborenen Welpen und/oder trächtigen Hündinnen. Letztere werden oder haben in anderen Ländern als der Ukraine geworfen.

Die Ukrainische Kennel Union (UKU), die sich der Situation bewusst ist, hat dem FCI-Vorstand einen Vorschlag unterbreitet, der am 16. März 2022 angenommen wurde. Der Vorschlag lautet wie folgt:

a) Falls eine Hündin geworfen hat, während sie sich in einem anderen Land (FCI-Mitglied) als der Ukraine aufhielt, werden Export-Ahnentafeln von UKU gemäß dem folgenden Verfahren ausgestellt:

  • Ein ortsansässiger Tierarzt versieht die Welpen im richtigen Alter mit einem Mikrochip, impft sie, untersucht die Hoden, den Biss, auf andere mögliche Anomalien wie Schwanzbruch usw. und stellt das entsprechende Zertifikat aus.
  • Der Züchter/Betreuer der Hündin und Welpen sendet dieses Zertifikat online an UKU (exp.pedigree@uku.com.ua) sowie die anderen relevanten Dokumente, die UKU benötigt (Informationen über Mutter und Vater usw.).
  • Ein UKU-Kynologe prüft über eine Videoverbindung den Mikrochip und das Exterieur der Welpen und stellt die Dokumente für die Welpen (Welpenkarten) in digitaler Form aus.
  • Letzter Schritt: Die elektronischen Welpenkarten werden per E-Mail an den Züchter/Betreuer zurückgeschickt. Später werden die elektronischen Welpenkarten von den neuen Besitzern der Hunde gegen die Export-Ahnentafeln ausgetauscht.

b) Bezüglich der Ausstellung von Export-Ahnentafeln für verkaufte oder zu verkaufende ukrainische Hunde ist das Verfahren wie folgt:

  • Der neue Hundehalter sendet per E-Mail an UKU (hotline@uku.com.ua ) eine Kopie des Welpenausweises/der Ahnentafel auf den Namen des Vorbesitzers/des elektronischen Welpenausweises, die Angaben zu seiner Person und einen Bankbeleg für die Zahlung der Ahnentafel.
  • Letzter Schritt: UKU sendet per E-Mail an den Hundebesitzer die digitale Kopie des UKU-Export-Stammbaums. Die digitale Kopie kann später durch das echte Papierdokument ersetzt werden, sobald der ukrainische Postdienst wieder funktioniert.
     

Alle Welpenkarten/Export-Ahnentafeln, die nach dem oben beschriebenen Verfahren ausgestellt wurden, werden von allen FCI-Mitgliedern und Vertragspartnern akzeptiert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an hotline@uku.com.ua


Y. De Clercq
FCI-Geschäftsführer

Herzlich Willkommen zur ÖKV Homepage!

Der Österreichische  Kynologenverband (ÖKV), gegründet 1909, ist der Dachverband von rund 100 österreichischen Hundeverbänden mit rund 500 angeschlossenen Vereinen, die sich mit Sport, Haltung, Erziehung, Ausstellung, Ausbildung, Prüfung und Zucht des Hundes beschäftigen. Der Österreichische Kynologenverband ist als einziger österreichischer Hundedachverband Mitglied der internationalen Dachorganisation des Hundewesens, der FCI (Fédération Cynologique Internationale). >>> weiter

 

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NEWS

Bundessportorganisation (BSO)

 

Mit der Sparte Gebrauchshunde außerordentliches Mitglied der Bundessport-organisation (BSO)

Terminvorschau


18.11.2022

2. Obmännerkonferenz

Beginn: 18 Uhr

 


02.12.2022 - 04.12.2022

Internationale Hundeausstellung Wels - 3 x CACIB

02.12.2022 - Winner Wels
03.12.2022 - Winter Trophy
04.12.2022 - Christmas Winner

Österr. Kynologenverband (ÖKV)




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