Josef Koren
Feragen Züchterbereich für ÖKV Züchter: www.feragen.at/oekv
Sehr geschätzte Züchter!
Am 11. September 2023 startet eine Plattform für Augenzuchtuntersuchungen. Diese wird in ganz Europa genutzt und hat den Vorteil, dass die Ergebnisse noch leichter statistisch ausgewertet werden können und auch Änderungen an den Bögen viel einfacher umzusetzen sind.
Die Untersuchungsbögen werden aussehen wie bisher. Die Änderung für Sie als Züchter bzw. Besitzer ist, dass Sie sich bereits vor der Untersuchung auf der Plattform registrieren müssen. Auf dieser Plattform haben Sie einen eigenen Bereich in dem Ihre Bögen gespeichert werden und jederzeit abrufbar sind.
Die Untersuchungsbögen werden nur mit den Hundedaten (ohne Besitzerdaten) an die Zuchtvereine weitergeleitet.
Eine detaillierte Information des ECVO zu der neuen Plattform sowie zur Registrierung finden Sie nachstehend.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Zucht.
Josef Koren
Zuchtbuchreferent
Information für Rassehundeclubs und Züchter
Anweisung für Besitzer zum Login und Registrierung
Anpassungen in der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV
Gesetze, Verordnungen, Regelwerke udgl. unterliegen dem Wandel der Zeit und müssen regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. So auch die Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes. Während zwei Bestimmungen für eine einheitliche Anwendung konkretisiert wurden, finden sich Bestimmungen über die Inzestzucht erstmals in der ZEO.
In verschiedenen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften finden sich Regelungen, wonach immer dann B-Papiere ausgestellt werden, wenn Bestimmungen der ZO der Verbandskörperschaft nicht eingehalten werden. In diesem Fall werden Welpen mit einem Zuchtverbot bestraft, für das keinerlei Grund vorhanden ist. Nur fehlende Voraussetzungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen und Formwert der Elterntiere rechtfertigen die Ausstellung von B-Papieren.
Sowohl in der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV als auch in vielen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften gibt es Regelungen über genetische Untersuchungen. In den wenigsten Ordnungen ist jedoch festgelegt, wer das Probenmaterial dem zu untersuchenden Tier zu entnehmen und zur Analyse an ein entsprechendes Labor zu senden hat.
Die Bestimmungen zu den beiden vorgenannten Regelungen wurden nunmehr für eine einheitliche Vorgehensweise konkretisiert.
Weder im Internationalen Zuchtreglement der FCI noch in der Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes ist „Inzestzucht“ geregelt. Da es nicht die Intention des ÖKV sein kann, Inzestzucht-Verpaarungen grundsätzlich zu erlauben, wurde in der ÖKV-ZEO eine entsprechende Bestimmung eingefügt.
Da es bestimmte Zuchtstrategien erforderlich machen können, dass verbotene Verpaarungen in Ausnahmefällen erlaubt werden müssen, ist auch eine entsprechende Ausnahmeregelung vorgesehen.
Züchter haben innerhalb von drei Monaten im Wege der zuchtmäßig rassebetreuenden Verbandskörperschaft die Anmeldung von Würfen zur Eintragung in das ÖHZB vorzunehmen. Für Züchter von direkt vom ÖKV betreuten Rassen fehlte diese Eintragungsfrist. Zur Gleichstellung aller Züchter wurde die 3-Monats-Frist auch für ÖKV-Züchter eingefügt.
Die adaptierte Zucht- und Eintragungsordnung wurde vom Vorstand des ÖKV in seiner Sitzung vom 31.05.2023 beschlossen, in der Beiratssitzung vom 14.06.2023 genehmigt und sie tritt mit 01.09.2023 in Kraft.
Die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung kann unter ÖKV-ZEO 2023 (002).pdf (oekv.at) eingesehen werden. Die geänderten Passagen sind in Fettschrift ausgeführt.
Josef Koren
Zuchtbuchreferent
Zuchtvoraussetzungen ÖKV betreute Rassen
Sehr geschätzte Züchter!
Bei der Vorstandssitzung des Österreichischen Kynologenverbandes am 25. Jänner 2023 konnten nunmehr die Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen beschlossen werden. Diese treten am 1. Juli 2023 in Kraft.
Nach der Einarbeitung der Zuchtvorgaben auf Grund der aktuellen Richtlinien der ECVO ophthalmologischen Augenuntersuchungen liegen uns nunmehr Zuchtvoraussetzungen für die Hundezucht nach dem aktuellen Wissenstand vor.
In der Zeit der Überarbeitung der Zuchtvoraussetzungen ist es auch gelungen, eine Lösung für Merle-Verpaarungen beim Australian Shepherd zu finden. Der Club Australian Shepherds of Austria, der zwar eine Verbandskörperschaft des ÖKV ist, die Zuchtagenden jedoch nicht übernommen hat, wird in Zukunft die Zuchtzulassungen vorbereiten, wobei für die Merle-Verpaarungen die Risikotabelle Corinne Benavides herangezogen wird. Über die Details wird der Club Australian Shepherds of Austria seine Züchter rechtzeitig informieren.
Neben den aktuellen ECVO-Richtlinien wurden wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse freiwilliger Untersuchungen als notwendige verpflichtende Screeningverfahren bei den verschiedenen Rassen eingearbeitet.
Eine weitere neue Zuchtvoraussetzung ist das Zuchtalter für Hündinnen. Während in allen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften diese Voraussetzung schon lange geregelt ist, fand sie in den Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen bislang keine Berücksichtigung. Die Voraussetzungen für die nunmehr geltende Regelung „Zuchtalter für Hündinnen“ wurden uns von der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Verfügung gestellt.
In der Hoffnung, nunmehr ein Regelwerk zur Verfügung zu haben, dass auf der einen Seite alle qualzuchtrelevanten Vorgaben abdeckt, auf der anderen Seite die Zuchtmöglichkeiten aber nicht zu sehr einschränkt, wünsche ich allen Züchtern viel Freunde und Erfolg in der Hundezucht.
Wie bereits eingehend ausgeführt, treten die aktualisierten und überarbeiteten Zuchtvoraussetzungen am 1. Juli 2023 in Kraft. Es würde mich jedoch freuen, wenn die zukünftigen Bestimmungen, sofern dies möglich ist, auch schon während der Übergangsfrist angewendet werden.
Bei eventuell auftretenden Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Josef Koren
Zuchtbuchreferent
Sehr geschätzte Erstzüchter!
Am 1. Oktober 2021 tritt die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im § 2 der Absatz 14 neu eingefügt:
„Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“
Das ÖKV-Erstzüchterseminar (derzeit als Onlineseminar angeboten) umfasst:
Ab dem 1. Oktober 2021 ist dem Antrag auf Ausstellung einer Zuchtstättenkarte entweder ein Nachweis über den Besuch eines entsprechenden Seminares anzuschließen oder ein formloser Antrag per E-Mail an office@oekv.at um Zusendung der Zugangsdaten für das ÖKV-Onlineseminar zu richten und gleichzeitig die Seminargebühr in Höhe von € 70,-- auf das Konto AT333225000000507004 zu überweisen.
Jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, muss ein Export Pedigree vorweisen.
Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Kapitel 7 Artikel 20.9.
Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer (1) der vier (4) offiziellen Arbeitssprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen. Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten. Für jeden von einem Mitglied oder Vertragspartner eingetragenen Hund, der anschließend exportiert wird, bescheinigt der nationale Hundeverband, der die letzte Eintragung vorgenommen hat, die Eigentumsübertragung auf den neuen Hundehalter unter Angabe von dessen Name und Anschrift auf der Export-Ahnentafel oder durch Ausstellung eines separaten Halterzertifikats.
für vorbildliche Zuchtstätten des ÖKV
ÖHZB Jahrgang 2011: PDF
ÖHZB Jahrgang 2012: PDF
ÖHZB Jahrgang 2013: PDF
ÖHZB Jahrgang 2014: PDF
ÖHZB Jahrgang 2015: PDF
ÖHZB Jahrgang 2016: PDF
ÖHZB Jahrgang 2017: PDF
ÖHZB Jahrgang 2018: PDF
ÖHZB Jahrgang 2019: PDF
ÖHZB Jahrgang 2020: PDF
ÖHZB Jahrgang 2021: PDF
ÖHZB Jahrgang 2022: PDF
Der Vorstand des Österr. Kynologenverbandes hat in seiner Sitzung vom 28. September 2016 nachfolgende ÖHZB Eintragungsgebühren mit Gültigkeit ab 1.1.2017 beschlossen:
Artikel |
EUR Preis inkl. Mwst. |
---|---|
Wurfeintragung VK A-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 20,00 |
Wurfeintragung VK B-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 35,00 |
Wurfeintragung VK Register (pro Ahnentafel) |
€ 35,00 |
Wurfeintragung ÖKV-direkt A-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 40,00 |
Wurfeintragung ÖKV-direkt B-Blatt (pro Ahnentafel) |
€ 60,00 |
Wurfeintragung ÖKV-direkt Register (pro Ahnentafel) |
€ 60,00 |
Einzeleintragung VK |
€ 26,00 |
Einzeleintragung ÖKV-direkt |
€ 45,00 |
Duplikat oder Neuausfertigung Ahnentafel VK |
€ 30,00 |
Duplikat oder Neuausfertigung Ahnentafel ÖKV |
€ 45,00 |
Zuchtstättennamenschutz (inkl. 1 Rasse) |
€ 150,00 |
Zuchtstättenerweiterung (pro Rasse) |
€ 75,00 |
Zuchtstättenkarte Duplikat |
€ 75,00 |
Export-Zertifikat |
€ 45,00 |
Gütesiegel Jahresgebühr |
€ 100,00 |
Verpackung bei Selbstabholung |
€ 5,00 |
Verpackung und Porto Inland |
€ 10,00 |
Verpackung und Porto Ausland |
€ 15,00 |
Zuchtzulassung ÖKV betreute Rassen |
€ 30,00 |
Zuchtzulassung ÖKV betreute Rassen Update |
€ 10,00 |
ÖKV Blankoahnentafel |
€ 1,00 |
Ahnentafel schreiben (pro Ahnentafel)
|
€ 15,00
|
Für alle Züchter von Verbandskörperschaften, die Ihre Eintragungen über die ÖKV Vereinsverwaltung in das ÖHZB einspielen, wird von den vorher genannten Preisen ein Nachlass von -10 % für Wurf- und Einzeleintragungen (A und B-Blatt) und für Export Papiere, die gemeinsam mit der Wurfeintragung eingereicht werden, gewährt.
29.09.2023 - 01.10.2023
Internationale Hundeausstellung Tulln "Du & das Tier"- 3 x CACIB
29. September 2023 - Danube Winner
30. September 2023 - Crufts Qualifikation
01. Oktober 2023 - Bundessieger
Veranstalter: Österrr. Kynologenverband (ÖKV)
17.11.2023
2. Obmännerkonferenz
Beginn: 18 Uhr
01.12.2023 - 03.12.2023
Internationale Hundeausstellung Wels - 3 x CACIB
01.12.2023 - Winner Wels
02.12.2023 - Winter Trophy
03.12.2023 - Christmas Winner
Veranstalter: Österr. Kynologenverband (ÖKV)