ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Zuchtbuchreferat

Josef Koren

 

Feragen Züchterbereich für ÖKV Züchter: www.feragen.at/oekv

 

Zuchtvoraussetzungen ÖKV betreute Rassen

Sehr geschätzte Züchter!

Bei der Vorstandssitzung des Österreichischen Kynologenverbandes am 25. Jänner 2023 konnten nunmehr die Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen beschlossen werden. Diese treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Nach der Einarbeitung der Zuchtvorgaben auf Grund der aktuellen Richtlinien der ECVO ophthalmologischen Augenuntersuchungen liegen uns nunmehr Zuchtvoraussetzungen für die Hundezucht nach dem aktuellen Wissenstand vor.

In der Zeit der Überarbeitung der Zuchtvoraussetzungen ist es auch gelungen, eine Lösung für Merle-Verpaarungen beim Australian Shepherd zu finden. Der Club Australian Shepherds of Austria, der zwar eine Verbandskörperschaft des ÖKV ist, die Zuchtagenden jedoch nicht übernommen hat, wird in Zukunft die Zuchtzulassungen vorbereiten, wobei für die Merle-Verpaarungen die Risikotabelle Corinne Benavides herangezogen wird. Über die Details wird der Club Australian Shepherds of Austria seine Züchter rechtzeitig informieren.

Neben den aktuellen ECVO-Richtlinien wurden wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse freiwilliger Untersuchungen als notwendige verpflichtende Screeningverfahren bei den verschiedenen Rassen eingearbeitet.

Eine weitere neue Zuchtvoraussetzung ist das Zuchtalter für Hündinnen. Während in allen Zuchtordnungen der Verbandskörperschaften diese Voraussetzung schon lange geregelt ist, fand sie in den Zuchtvoraussetzungen für ÖKV-betreute Rassen bislang keine Berücksichtigung. Die Voraussetzungen für die nunmehr geltende Regelung „Zuchtalter für Hündinnen“ wurden uns von der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Verfügung gestellt.

In der Hoffnung, nunmehr ein Regelwerk zur Verfügung zu haben, dass auf der einen Seite alle qualzuchtrelevanten Vorgaben abdeckt, auf der anderen Seite die Zuchtmöglichkeiten aber nicht zu sehr einschränkt, wünsche ich allen Züchtern viel Freunde und Erfolg in der Hundezucht.

Wie bereits eingehend ausgeführt, treten die aktualisierten und überarbeiteten Zuchtvoraussetzungen am 1. Juli 2023 in Kraft. Es würde mich jedoch freuen, wenn die zukünftigen Bestimmungen, sofern dies möglich ist, auch schon während der Übergangsfrist angewendet werden.

Bei eventuell auftretenden Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

Josef Koren
Zuchtbuchreferent

 

Sehr geschätzte Erstzüchter!

Am 1. Oktober 2021 tritt die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im § 2 der Absatz 14 neu eingefügt:

„Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“

Das ÖKV-Erstzüchterseminar (derzeit als Onlineseminar angeboten) umfasst:

  • Frau Prof. Sabine Schäfer-Somi
    Gynäkologisches Grundwissen, Sexualzyklus und Störungen            
    Physiologie von Gravidität und Geburt
    Neonaten: Versorgung und häufige Probleme
    Andrologisches Grundwissen, Gonadenfunktion und Störungen
  • Herr Präsident Dr. Michael Kreiner
    Rechtliche Bestimmungen – Tierschutz, Hundehaltung, Zucht
  • Herr Josef Koren
    Administratives in der Hundezucht

Ab dem 1. Oktober 2021 ist dem Antrag auf Ausstellung einer Zuchtstättenkarte entweder ein Nachweis über den Besuch eines entsprechenden Seminares anzuschließen oder ein formloser Antrag per E-Mail an office@oekv.at um Zusendung der Zugangsdaten für das ÖKV-Onlineseminar zu richten und gleichzeitig die Seminargebühr in Höhe von € 70,-- auf das Konto AT333225000000507004 zu überweisen.

 

Export Pedigree

Jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, muss ein Export Pedigree vorweisen.

Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Kapitel 7 Artikel 20.9.

Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer (1) der vier (4) offiziellen Arbeitssprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen. Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten. Für jeden von einem Mitglied oder Vertragspartner eingetragenen Hund, der anschließend exportiert wird, bescheinigt der nationale Hundeverband, der die letzte Eintragung vorgenommen hat, die Eigentumsübertragung auf den neuen Hundehalter unter Angabe von dessen Name und Anschrift auf der Export-Ahnentafel oder durch Ausstellung eines separaten Halterzertifikats.

 

ÖKV Gütesiegel

für vorbildliche Zuchtstätten des ÖKV

Richtlinien

Zuchtbuchformulare & downloads

Österreichisches Hundezuchtbuch (ÖHZB)

ÖHZB Jahrgang 2009

ÖHZB Jahrgang 2010

ÖHZB Jahrgang 2011:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2012:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2013:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2014:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2015:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2016:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2017:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2018:  PDF

ÖHZB Jahrgang 2019: PDF

ÖHZB Jahrgang 2020: PDF

ÖHZB Jahrgang 2021: PDF

ÖHZB Gebühren

Der Vorstand des Österr. Kynologenverbandes hat in seiner Sitzung vom 28. September 2016 nachfolgende ÖHZB Eintragungsgebühren mit Gültigkeit ab 1.1.2017 beschlossen:

 

Artikel                                                                                                                                 

EUR Preis inkl. Mwst.

Wurfeintragung VK A-Blatt (pro Ahnentafel)

€   20,00

Wurfeintragung VK B-Blatt (pro Ahnentafel)

€   35,00

Wurfeintragung VK Register (pro Ahnentafel)

€   35,00

Wurfeintragung ÖKV-direkt A-Blatt (pro Ahnentafel)

€   40,00

Wurfeintragung ÖKV-direkt B-Blatt (pro Ahnentafel)

€   60,00

Wurfeintragung ÖKV-direkt Register (pro Ahnentafel)

€   60,00

Einzeleintragung VK

€   26,00

Einzeleintragung ÖKV-direkt

€   45,00

Duplikat oder Neuausfertigung Ahnentafel VK

€   30,00

Duplikat oder Neuausfertigung Ahnentafel ÖKV

€   45,00

Zuchtstättennamenschutz (inkl. 1 Rasse)

€ 150,00

Zuchtstättenerweiterung (pro Rasse)

€   75,00

Zuchtstättenkarte Duplikat

€   75,00

Export-Zertifikat

€   45,00

Gütesiegel Jahresgebühr

€ 100,00

Verpackung bei Selbstabholung

€     5,00

Verpackung und Porto Inland

€   10,00

Verpackung und Porto Ausland

€   15,00

Zuchtzulassung ÖKV betreute Rassen

€   30,00

Zuchtzulassung ÖKV betreute Rassen Update

€   10,00

ÖKV Blankoahnentafel

€     1,00

Ahnentafel schreiben (pro Ahnentafel)

 

€   15,00

 

 

Für alle Züchter von Verbandskörperschaften, die Ihre Eintragungen über die ÖKV Vereinsverwaltung in das ÖHZB einspielen, wird von den vorher genannten Preisen ein Nachlass von -10 % für Wurf- und Einzeleintragungen (A und B-Blatt) und für Export Papiere, die gemeinsam mit der Wurfeintragung eingereicht werden, gewährt.

Terminvorschau


01.04.2023 - 02.04.2023

Doppel CACIB Salzburg

01.04.2023 - IHA Salzburg
02.04.2023 - Alpensieger

Veranstalter: Kynologischer Verein für das Land Salzburg

weitere Informationen

INFOCENTER SALZBURG


22.07.2023 - 23.07.2023

Doppel CACIB Klagenfurt

22.07.2023 - Crufts Qualifikation
23.07.2023 - Alpensieger

Veranstalter: Österr. Kynologenverband (ÖKV)


29.09.2023 - 01.10.2023

Internationale Hundeausstellung Tulln "Du & das Tier"- 3 x CACIB

29. September 2023 - Danube Winner
30. September 2023 - Crufts Qualifikation
01. Oktober 2023 - Bundessieger

Veranstalter: Österrr. Kynologenverband (ÖKV)

 

 




Terminübersicht