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Wichtiger Hinweis:
Verbot des Scherens der Vibrissen Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 7 Liste der verbotenen Eingriffe das Verbot des Scherens der Vibrissen hinzugefügt. Damit ist zukünftig auch das Ausstellen von Hunden mit geschorenen Vibrissen verboten. Dieses Verbot tritt mit 1. September 2022 in Kraft und betrifft ab diesem Zeitpunkt alle Hundeshows in Österreich. |
Die Aussteller sind für das Wohlergehen der Hunde an internationlen Ausstellungen der FCI verantwortlich. Es ist verboten, Hunde Situationen auszusetzen, die für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit gefährlich sein können, wie zum Beispiel Hunde bei sehr kaltem oder heißem Wetter im Auto zu belassen und/oder sie brutal zu behandeln.
Eine Verletzung dieser Regelung kann zum Ausschluss von der laufenden und von folgenen Ausstellungen führen.
Diese Bestimmung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.
(Beschluss FCIVorstand vom 29./30 Oktober 2013, Helsinki)
29.09.2023 - 01.10.2023
Internationale Hundeausstellung Tulln "Du & das Tier"- 3 x CACIB
29. September 2023 - Danube Winner
30. September 2023 - Crufts Qualifikation
01. Oktober 2023 - Bundessieger
Veranstalter: Österrr. Kynologenverband (ÖKV)
17.11.2023
2. Obmännerkonferenz
Beginn: 18 Uhr
01.12.2023 - 03.12.2023
Internationale Hundeausstellung Wels - 3 x CACIB
01.12.2023 - Winner Wels
02.12.2023 - Winter Trophy
03.12.2023 - Christmas Winner
Veranstalter: Österr. Kynologenverband (ÖKV)