ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Änderung des Tierschutzgesetzes

Verbot des Scherens der Vibrissen

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2022 eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 7 Liste der verbotenen Eingriffe das Verbot des Scherens der Vibrissen hinzugefügt. Damit ist zukünftig auch das Ausstellen von Hunden mit geschorenen Vibrissen verboten. Dieses Verbot tritt mit 1. September 2022 in Kraft und betrifft ab diesem Zeitpunkt alle Hundeshows in Österreich.



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