ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes

Stellungnahme an den NÖ Landtag


Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) als Dachverband von 103 Mitgliedsvereinen mit rund 59.000 Mitgliedern steht voll und ganz hinter sinnvollen Maßnahmen des Gesetzgebers, die Unfälle mit Hunden verhindern helfen.

Wir haben daher bei dem von Herrn LR Waldhäusl am 24.10.2018 veranstalteten NÖ Hunde - Sicherheitsgipfel unsere Expertisen eingebracht und u.a. eine verstärkte Ausbildung von Hunden und Hundehaltern gefordert.

Entgegen der damals von Seiten des Herrn Landesrates abgegebenen Versicherung, Änderungen des NÖ Hundehaltegetzes vor einer Beschlußfassung einer breiten Diskussion im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zuzuführen, erfolgte die nunmehr beschlossene Gesetzesänderung mittels Initiativantrags ohne vorheriger Begutachtung, also unter Ausschaltung der demokratischen Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Es muss daher festgestellt werden, dass die in der Gesetzesänderung vorgesehene Ausweitung der Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde an öffentlichen Orten zweifelsohne im Widerspruch zu den Forderungen des bundesweit geltenden Tierschutzgesetzes (TschG) steht, nach dem auch Hunde so zu halten sind, dass sie keine Leiden, Schmerzen oder Qualen erdulden müssen – also ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden.

Wir erlauben uns insbesondere darauf hinzuweisen, dass eine Ausweitung der Maulkorbpflicht u.a. auf Gaststätten nicht nur den Besuch von Gastronomiebetrieben durch Hundebesitzer stark einschränken wird - ein Umstand, der der Gastronomie und damit der Wirtschaft schadet - sondern auch die Veranstaltung von Leistungsprüfungen von Hunden erschwert oder gar unmöglich macht, bei denen Zusammenkunft, organisatorische Abwicklung und Ergebnisbekanntgabe regelmäßig in Gastronomiebetrieben stattfinden.

Hinsichtliche Veranstaltungen mit Hunden, insbesondere der Abhaltung von Hundeshows darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass wir bei der Bundessiegerausstellung vom 29. bis 30. September 2019 in Tulln mit rund 5.000 Hunden Herrn LR Waldhäusl als Gast begrüßen durften, der sich einen persönlichen Eindruck vom friktionsfreien Miteinander von Mensch und Tier ohne Maulkorbpflicht machen konnte.

Wir können daher die diesbezüglichen Bestimmungen der Gesetzesänderung nur als absolut überschießend bezeichen und entschieden ablehnen.

Wir hoffen, dass unsere Anregungen bei einer Novellierung des NÖ Hundehaltegesetzes Berücksichtigung finden, und erlauben uns abschließend unsere Bereitschaft zur Mitarbeit unter Einbringung unserer Fachexpertise abermals zu bekunden.
 

Dr. Michael Kreiner - ÖKV Präsident
Ing. Andreas Huschka - ÖKV Generalsekretär


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