OTS-AUSSENDUNG
Wir freuen uns über einen großen und hart erkämpften Erfolg für unsere Hunde und das heimische Hundewesen.
Seit eineinhalb Jahren hat der ÖKV konsequent darauf hingewiesen, dass diese Verordnung verfassungswidrig ist. Nun steht fest: Sie war rechtlich nicht haltbar und auch inhaltlich nicht richtig.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung zum Verbot des Gebrauchshundesports Teil C SOEBEN aufgehoben und damit die Rechtsansicht des ÖKV bestätigt.
Rechtssicherheit wiederhergestellt
Klare Kompetenzverteilung bestätigt
Verantwortungsvolle Hundehalter gestärkt
„Mit dieser Entscheidung ist wieder ein rechtmäßiger Zustand hergestellt. Für unsere verantwortungsvollen Hundehalter und ihre Gebrauchshunde ist das eine große Erleichterung“, so ÖKV-Präsident
Philipp Ita.
Bedauerlich bleibt, dass wertvolle Zeit verloren gegangen ist und viele Hundesportler mit Unsicherheit, Aufwand und Ausweichbewegungen ins Ausland konfrontiert waren.
Jetzt ist dieses Kapitel höchstgerichtlich abgeschlossen. Der Weg ist frei für eine sachliche, verantwortungsvolle Weiterentwicklung von Haltung und Ausbildung unserer Hunde.


Das heißt: Ab sofort darf in Österreich wieder vollumfänglich nach internationalem Regelwerk trainiert werden!
Unser RIESEN-Dank geht an Mag. Peter Akkad
Akkad Rechtsanwaltskanzlei, der unseren Einsatz als Individualantrag vor den VfGH gebracht hat!