ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

NÖ Hundehalter Sachkundeverordnung NEU

Sehr geehrte Hundebesitzerin!
Sehr geehrter Hundebesitzer!

Nachstehend die gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Hundehalter Sachkundeverordnung NEU

Das NÖ Hundehaltesgesetz NEU ab 01.06.2023 – die gesetzlichen Bestimmungen
Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung – die Durchführungsbestimmungen

 

Nachzulesen alles unter https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

WEBINAR über die NÖ Sachkundeverordnung NEU unter https://www.youtube.com/watch?v=r9IEXb04T4s&t=12s

Hier die mp4-Datei per Wetransfer https://we.tl/t-qYy8NS88wM

 

Kalender/Termine (Einträge kostenlos für Veranstalter) mit Sachkundevorträgen unter www.dogaudit.at

Ansprechpersonen unter www.dogaudit.at

 

Behördliche ALLGEMEINE SACHKUNDE

  • Ab 1.6.2023 für ERSTHUNDE-Halter bzw. für Halter, die noch keine BH/VT oder höherwertige Prüfung haben
  • auf den ERSTHUNDE-Halter bezogen (gilt ein Leben lang). Personen (auch Trainer), die bereits eine BH/VT haben, benötigen diesen nicht mehr

 

Was ist die ALLGEMEINE SACHKUNDE

  • 2 Stunden Information fachkundige Personen
  • 1 Stunde Information durch einen aktiven, zugelassenen Tierarzt

 

Als fachkundige Personen gelten gemäß § 3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

aktive Trainerinnen oder Trainer
- des Österreichischen Kynologenverbandes,
- der Österreichischen Hundesport-Union und
- des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes

 

Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen

Personen, die gemäß § 7 zugelassen sind (Zulassung zur Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde) und

Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Die Gleichwertigkeit kann von der Landesregierung auf Antrag festgestellt werden.

 

ERWEITERTE SACHKUNDE für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde) und auffällige Hunde

  • Als ERSTHUNDEHALTER muss man vor Kauf (bzw. innerhalb 6 Monate nach Erwerb) beides absolvieren, sowohl die ALLGEMEINE SACHKUNDE als auch die ERWEITERTE SACHKUNDE
  • Wenn man bereits die ALLGEMEINE SACHKUNDE erworben hat, dann braucht man nur noch die ERWEITERTE SACHKUNDE

 

Was ist die ERWEITERTE SACHKUNDE

  • Gilt pro Listenhund bzw. auffälligen Hund
  • 4 Stunden Theorie bei speziell geschulten Personen
  • 6 Stunden praktischer Teil bei speziell geschulten Personen

 

Was ist bei der MELDUNG bei der Gemeinde mitzuführen

  • Sachkundenachweis (binnen 6 Monate ab Meldung nachzubringen)
    • Als Nachweis gilt auch: BH-VT ÖPO, Jagdhundeprüfung, Rettungshundeprüfungen, Vet. Studium, Assistenzhundeausbildung, Therapiebegleithundeausbildung, Diensthundeführerausbildung auch in anderen Bundesländern absolviert
  • Erweiterte Sachkunde bei Listenhunden bzw. auffälligen Hunden
  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jeden Hund mind. € 725.000 – bei bestehenden Hunden gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2025

FRAGEN - FAQ'S

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13.12.2024

2. Präsidentenkonferenz

Beginn: 17.30 Uhr

 


21.03.2025

1. Präsidentenkonferenz

Beginn: 17.30 Uhr


22.03.2025

ÖKV Generalversammlung

Beginn: 9 Uhr




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