Sehr geehrte Hundebesitzerin!
Sehr geehrter Hundebesitzer!
Nachstehend die gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Hundehalter Sachkundeverordnung NEU
Das NÖ Hundehaltesgesetz NEU ab 01.06.2023 – die gesetzlichen Bestimmungen
Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung – die Durchführungsbestimmungen
Nachzulesen alles unter https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
WEBINAR über die NÖ Sachkundeverordnung NEU unter https://www.youtube.com/watch?v=r9IEXb04T4s&t=12s
Hier die mp4-Datei per Wetransfer https://we.tl/t-qYy8NS88wM
Kalender/Termine (Einträge kostenlos für Veranstalter) mit Sachkundevorträgen unter www.dogaudit.at
Ansprechpersonen unter www.dogaudit.at
Behördliche ALLGEMEINE SACHKUNDE
Was ist die ALLGEMEINE SACHKUNDE
Als fachkundige Personen gelten gemäß § 3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
aktive Trainerinnen oder Trainer
- des Österreichischen Kynologenverbandes,
- der Österreichischen Hundesport-Union und
- des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes
Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen
Personen, die gemäß § 7 zugelassen sind (Zulassung zur Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde) und
Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Die Gleichwertigkeit kann von der Landesregierung auf Antrag festgestellt werden.
ERWEITERTE SACHKUNDE für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde) und auffällige Hunde
Was ist die ERWEITERTE SACHKUNDE
Was ist bei der MELDUNG bei der Gemeinde mitzuführen
13.12.2024
2. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
21.03.2025
1. Präsidentenkonferenz
Beginn: 17.30 Uhr
22.03.2025
ÖKV Generalversammlung
Beginn: 9 Uhr