ÖSTERREICHISCHER KYNOLOGENVERBAND

ÖKV Projekt Konterqual

Die Änderungen des Tierschutzgesetzes brachten auch eine Präzisierung des Begriffs "Qualzucht". Als Qualzucht werden nachstehende Symptome genannt:

  • Atemnot
  • Bewegungsanomalien
  • Lahmheiten
  • Entzündungen der Haut
  • Entzündungen der Binde- und/oder Hornhaut
  • Blindheit
  • Hervorquellende Augen
  • Taubheit
  • Neurologische Symptome
  • Fehlbildungen des Gebisses
  • Geburtsschwierigkeiten

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bestimmte in den Rassestandards verlangte Merkmale zu diesen Symptomen führen können und fordert nun von der organisierten Kynologie Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Zum Erreichen einer gesundheitlichen Verbesserung bei den betroffenen Rassen wurde eine Übergangsfrist bis zum 01. Jänner 2018 eingeräumt.

Während dieser Zeit ist das Züchten mit Hunden, die oben angeführte Symptome aufweisen dann kein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz, wenn nachgewiesen werden kann, dass züchterische Maßnahmen unternommen werden, die zu einer gesundheitlichen Verbesserung und damit zu einem Freisein von Symptomen, die unter dem Begriff Qualzucht angeführt sind,  führen.

Sollten keine oder unzureichende Maßnahmen gesetzt werden, so drohen ab dem Jahr 2018 Zucht- und Halteverbote für bestimmte Rassen.

In Zusammenarbeit mit Frau Univ. Prof. Dr. Irene Sommerfeld-Stur wurde das ÖKV Projekt "Konterqual" entwickelt, das bei den in das Programm einbezogenen Rassen Sicherheit vor Sanktionen bieten soll.
 

Ziele von Konterqual

  • Steigerung der Gesundheit der Rassehunde
  • Verhinderung von Zucht-, Halte- und Importverboten
  • Einfache, transparente und kostengünstige Durchführung

 

Selbstverständlich konnten auch bereits bestehende Bekämpfungsmaßnahmen in dieses Projekt einbezogen werden. Bei vielen Rassen gibt es Zucht-Voschriften über z.B. die Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie, von Augenerkrankungen, der Taubheit usw.
 

Projektschritte

  • Feststellung qualzuchrelevanter Fakten (Fragebogenaktion)
  • Auswertung der Fragebögen
  • Erarbeitung von Zuchtvorschlägen und Auswahl- (Screening-) Verfahren
  • Besprechung und Festlegung der geplanten Zuchtmaßnahmen mit den ÖKV-Verbandskörperschaften
  • Verankerung der Maßnahmen in den Zuchtvorschriften
  • Start der Umsetzung
  • Zucht nach dem Programm
  • Laufende Evaluierung
  • Berichterstattung an Parlament und Öffentlichkeit
     

Bereits in den Zuchtordnungen der einzelnen Rassen eingeführte und im Rahmen des Projektes Konterqual zusätzlich notwendig gewordene Screening-Verfahren entnehmen Sie bitte der verlinkten Liste.

Die bisher erfolgten Maßnahmen sind in den Zwischenberichten 2012 , 201320152016 und im Endbericht 2017 dargestellt.

 

Dokumentation

Im Tierschutzgesetz wird eine lückenlose Dokumentation der Massnahmen zur Verhinderung der Qualzucht verlangt. Diese Dokumentation ist im Falle von Kontrollen vorzulegen. Im Rahmen des ÖKV-Projektes Konterqual erfolgt die Dokumentation in verschiedenen Schritten bzw. Ebenen:
 

ÖKV:

  • Zucht- und Eintragungsordnung
  • Österreichisches Hundezuchtbuch
  • laufende Dokumentation des Gesamtprojekts
     

ÖKV - Verbandskörperschaften:

  • rassespezifische Zuchtordnung
     

Züchter:

  • Deck- und Wurfmeldung
  • Unterlagen über die vorgeschriebenen Screening-Verfahren (Befunde der Zuchttiere)

 

Die vom ÖKV und den ÖKV - Verbandskörperschaften herausgegebenen Unterlagen sind über das Internet auf den jeweiligen Homepages aktuell verfügbar. 

 

Belastungstest für kurzschnäuzige Hunderassen

Atemnot wird im Tierschutzgesetz als Qualzuchtmerkmal angeführt und immer wieder mit dem Standardmerkal der Kurzschnäuzigkeit (Brachycephalie) in Verbindug gebracht.

Ein einfach durchzuführender Belastungstest soll dieses Qualzuchtmerkmal erkennen helfen. Ein Tierarzt beurteilt die Hunde zu Beginn und am Ende dieses Tests und stellt den entsprechenden Untersuchungsbogen aus. Die Organisation der Durchführung dieses Tests erfolgt grundsätzlich durch die ÖKV - Verbandskörperschaften.

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